Fischer Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräte GmbH

Dekontaminationsbescheinigung

für Dräger-Serviceleistungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sowie zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt benötigt Dräger diese unterschriebene Hygieneerklärung, bevor Ihr Auftrag bearbeitet werden kann. Ein Service an Ihrem Produkt erfolgt nur, wenn die Erklärung von qualifiziertem Fachpersonal korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt. Grundsätzlich sind alle Geräte dekontaminiert anzuliefern!
Vor dem Versand von kontaminierten Geräten ist gsc.hyg[bei]draeger[punkt]com zu kontaktieren, um im Vorwege abzuklären, ob eine Bearbeitung möglich ist.

Bitte beachten Sie: Ohne vollständig ausgefüllte Dekontaminationsbescheinigung ist eine Bearbeitung nicht möglich!
>> Dekontaminationsbescheinigung Sicherheitstechnik

Falls Sie Rückfragen haben oder eine Dekontaminationsdienstleistung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.

Anleitung
>> Hinweise zum Ausfüllen der Dekontaminationsbescheinigung
Servicearbeiten können nur an gereinigten, desinfizierten und dekontaminierten Produkten durchgeführt werden. Bitte füllen Sie dieses Formblatt vollständig aus und bringen Sie das ausgefüllte Formblatt gut sichtbar und vor Nässe geschützt von außen an der Sendung an.

Haben Sie Fragen zu unserem Service? Unser Team berät Sie gern!

>> Ansprechpartner und Kontaktformular

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